UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK: FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG IN FOLGENDEN KLASSEN

Führerscheinklassen kurz erklärt

  • Simulator


Simulator:

Der Simulator ist ideal zum Erlernen von grundlegenden Handlungs- und Bedienungsabläufen von PKWs in einer ruhigen Lernatmosphäre. z.B.: Anfahren, Schalten, Lenken usw.
Der Vorteil dadurch ergibt sich, dass man mit einer gewissen Vorerfahrung in die Fahrausbildung geht und Fahrstunden effektiver genutzt werden können. Auch Zweiradfahrschüler, z.b. AM oder A1 ( die später ein 45 Km/h Auto fahren wollen ), können den Simulator nutzen, um einen einfacheren Einstieg in den Straßenverkehr zu erlernen.

  • Klassen B, B Automatik, B197


Fahrzeug:


Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A


  • zG max. 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut


Anhängerregelung


  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg


Bemerkung:


Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15 kW Leistung aber erst mit 21 Jahren

Alter:

17 oder 18

  • Klasse BE


Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger max. 3.500 kg

Alter:

17 oder 18

  • Klasse B96


Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Alter:

17 oder 18

  • Klasse B196


Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
  • Mindestalter 25 Jahre.

Wichtiger Hinweis:

  • Bei einer Körpergröße unter, bzw. bis 1,70m, ist vor Vertragsabschluss eine Sitzprobe auf dem jeweiligen Zweirad erforderlich.
  • Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

mind. 25

  • Klasse A


Fahrzeug:

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm 3
    oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm 3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Wichtiger Hinweis:

  • Bei einer Körpergröße unter, bzw. bis 1,70m, ist vor Vertragsabschluss eine Sitzprobe auf dem jeweiligen Zweirad erforderlich.
  • Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

20, 21 oder 24

  • Klasse A1


Fahrzeug:

Krafträder

  • Hubraum max 125 cm 3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm 3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Wichtiger Hinweis:

  • Bei einer Körpergröße unter, bzw. bis 1,70m, ist vor Vertragsabschluss eine Sitzprobe auf dem jeweiligen Zweirad erforderlich.
  • Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

16

  • Klasse A2


Fahrzeug:

Krafträder

  • Leistung max 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Wichtiger Hinweis:

  • Bei einer Körpergröße unter, bzw. bis 1,70m, ist vor Vertragsabschluss eine Sitzprobe auf dem jeweiligen Zweirad erforderlich.
  • Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

18

  • Klasse AM


Fahrzeug:

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm 3
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Hubraum max. 50 cm 3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max 500 cm 3 bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm 3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max 500 cm 3 bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

16 (15)

  • Mofa Prüfbescheinigung


Mofa Prüfbescheinigung

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular

> ZUM KONTAKTFORMULAR

Fahrschule V. Krannich
Werwolf 56, 42651 Solingen, Deutschland
+49(212)207846 info@fahrschule-krannich.de

BÜROZEITEN

Montag
-
Dienstag
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
Geschlossen
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen

THEORIEUNTERRICHT

Dienstag :    18:00 Uhr – 19:30 Uhr
             ( Grundunterricht )

Donnerstag
: 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
             ( Grundunterricht )


Blockunterricht
(nur für alle Zweiradklassen):
Immer in der ersten Woche des Monats.


Montag und
Mittwoch
: 17:00 Uhr – 20:00 Uhr 

Der Unterricht findet in unserem fahrschuleigenen
Unterrichtsraum statt.