Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Voraussetzungen für B196
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
- Mindestalter 25 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.