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Fahrschule V. Krannich - Sticker seit 1985 in Solingen ...lernen wie im Flug

Unsere Leistungen im Überblick: Führerscheinausbildung in folgenden Klassen

Führerscheinklassen kurz erklärt

Simulator

Fahrschule V. Krannich - Fahrsimulator

Simulator:

Der Simulator ist ideal zum Erlernen von grundlegenden Handlungs- und Bedienungsabläufen von PKWs in einer ruhigen Lernatmosphäre. z.B.: Anfahren, Schalten, Lenken usw.
Der Vorteil dadurch ergibt sich, dass man mit einer gewissen Vorerfahrung in die Fahrausbildung geht und Fahrstunden effektiver genutzt werden können. Auch Zweiradfahrschüler, z.b. AM oder A1 ( die später ein 45 Km/h Auto fahren wollen ), können den Simulator nutzen, um einen einfacheren Einstieg in den Straßenverkehr zu erlernen.  

Klassen B, B Automatik, B197

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklassen B, B Automatik, B197, VW Tiguan, VW Golf

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • zG max. 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung:

Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15 kW Leistung aber erst mit 21 Jahren

Alter:

17 oder 18

Klasse BE

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklassen BE, VW Tiguan mit Anhänger

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger max. 3.500 kg

Alter:

17 oder 18

Klasse B96

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklassen BE, VW Tiguan mit Anhänger

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Alter:

17 oder 18

Klasse B196

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklasse B196, Kraftrad maximal 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
  • Mindestalter 25 Jahre.

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

mind. 25

Klasse A

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklasse A Kraftrad mit über 50 cm3 und bbH über 45 km/h

Fahrzeug:

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm3
    oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

20, 21 oder 24

Klasse A1

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklasse A1 Kraftrad mit max 125 cm3 und max. 11 kW

Fahrzeug:

Krafträder

  • Hubraum max 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

16

Klasse A2

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklasse A2 Kraftrad mit max 35 kW

Fahrzeug:

Krafträder

  • Leistung max 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

18

Klasse AM

Fahrschule V. Krannich - Führerscheinklasse AM Kraftrad mit max 50 cm3 max. 45 km/h, roter Roller

Fahrzeug:

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm3
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max 500 cm3 bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max 500 cm3 bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nur in voller Motorradschutzkleidung.

Alter:

16 (15)

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